Ein Konzept das Sie bewegt
EIN KONZEPT DAS SIE BEWEGT
Lease&eBike – das eBike-Firmen-Leasing für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige.
Durch den Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012, kann die 1 %-Regelung, die vorher nur Dienstwagen vorbehalten war, für Fahrräder und eBikes angewendet werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von der neuen Regelung.
Beim Fahrrad/eBike ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer, zahlt die monatlichen Raten und überlässt das Fahrzeug an seine/-n Mitarbeiter/-in. Diesen geldwerten Vorteil haben die Mitarbeiter nach der 1 %-Regel zu versteuern. Durch die Möglichkeit der Barlohnumwandlung erhält der Mitarbeiter einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält und somit die Teilnahme für den Arbeitgeber am Konzept des eBike-Firmen-Leasings kostenneutral und mit nur geringem Aufwand möglich ist.
eBike-Firmen-Leasing Rechnungsbeispiel:
Kaufpreis brutto:
inkl. Versicherungspaket „Premium“ 2.328,44 €
Leasingrate als Gehaltsumwandlung netto mtl. 51,84 €
Versicherungsrate als Arbeitgeberzuschuss netto mtl. 7,90 €
Die tatsächliche monatliche Netto-Belastung beträgt für den Arbeitnehmer nur 33,85 €
Lease&eBike: 1.576,80 €
Unverbindliche Beispielrechnung. In diesem Beispiel spart der Arbeitnehmer über die Gehaltsumwandlung 32 % im Vergleich zum Barkauf beim Fachhändler. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils i. H. v. 1 % vom Bruttolistenpreis (UVP) des Rades ist in dem Rechenbeispiel bereits berücksichtigt.
inkl. Versicherungspaket „Premium“ 2.328,44 €
Leasingrate als Gehaltsumwandlung netto mtl. 51,84 €
Versicherungsrate als Arbeitgeberzuschuss netto mtl. 7,90 €
Die tatsächliche monatliche Netto-Belastung beträgt für den Arbeitnehmer nur 33,85 €
Lease&eBike: 1.576,80 €
Unverbindliche Beispielrechnung. In diesem Beispiel spart der Arbeitnehmer über die Gehaltsumwandlung 32 % im Vergleich zum Barkauf beim Fachhändler. Die Versteuerung des geldwerten Vorteils i. H. v. 1 % vom Bruttolistenpreis (UVP) des Rades ist in dem Rechenbeispiel bereits berücksichtigt.
- Arbeitnehmer unverheiratet
- Gehalt 2.800,–€ brutto,
- Lohnsteuerklasse 1
- kein Kind
- NRW, RV PFLICHT,
- GKV 14,6 %,
- 0,9 % Zusatzbeitrag,
- Kirchensteuer ja,
- Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtigt,
- Laufzeit 36 Monate
- 18 % Übernahmepreis im Falle eines Kaufes
Für eine individuelle Überprüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater!
DAS BRINGT SIE VORAN
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
- Hochwertiges Dienstrad, auch zur privaten Nutzung
- Modernstes Design zu besten Konditionen
- Zuschuss durch Arbeitgeber möglich
- Leasingrate mit Gehalt verknüpfbar
- 1 %-Regelung wie bei einem Dienstwagen
- Probefahrt
- Rund-um-Schutz-Versicherung (Diebstahl, Teilediebstahl, Akku-Defekt, Elektroschäden, Vandalismus, Totalschäden, Unfallschäden, Sturzschäden uvm.)
- Home- bzw. vor-Ort Service (innerhalb von 7–10 Tagen)
Die Vorteile für den Arbeitgeber
- Kostenneutrales Gesundheitsmanagement für den Arbeitgeber
- Leasingraten können aus dem bestehenden Bruttogehalt des Arbeitnehmers umgewandelt werden
- Motivierung der Mitarbeiter
- Verbesserung der Gesundheit der Arbeitnehmer
- Positive Publicity durch nachhaltigen Umweltschutz
- Verbesserung der eigenen CO2-Bilanz
- Lohnnebenkosten sparen bei der Gehaltsumwandlung
- Wartungsarm und daher hohe Ausfallsicherheit